Stopp der Verfilzung in der Justiz
Petition IV (zum Öffnen bitte anklicken)
Der Petitionsausschuss hat eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zu dieser Petition eingeholt, die zu einem Ergänzungsschreiben Anlass gegeben hat. Der Petitionsausschuss blieb jedoch auf der Linie des Bundesjustizministeriums und hat dem Bundestag empfohlen, der Petition nicht zu entsprechen. Dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ist 'der Bundestag' gefolgt, womit das Petitionsverfahren beendet war.