Stopp der Nichtannahme-Praxis des Bundesverfassungsgerichts
Petition I (zum Öffnen bitte anklicken)
Der Petitionsausschuss, der es abgelehnt hat, dem Petenten die für seine Petition zuständigen Berichterstatter zu benennen, hat dem Bundestag empfohlen, der Petition nicht zu entsprechen, woraufhin 'der Bundestag' der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gefolgt ist. Damit wurde das Petitionsverfahren beendet.