Frieden braucht

Freiheit

 

Freiheit braucht

Gerechtigkeit

 

Gerechtigkeit braucht

die Bereitschaft zur

Objektivität

    

Objektivität braucht

die Befreiung

von Not

 

 Befreiung von Not

braucht

bedingungsloses Geld

 

bedingungsloses Geld

braucht

ein neues

Geldsystem

- und ein Grundrecht

auf Geld

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stopp der Nichtannahme-Praxis des Bundesverfassungsgerichts

Petition I (zum Öffnen bitte anklicken)

Der Petitionsausschuss, der es abgelehnt hat, dem Petenten die für seine Petition zuständigen Berichterstatter zu benennen (siehe hier Schreiben vom 2.4.2009), hat dem Bundestag empfohlen, der Petition nicht zu entsprechen, woraufhin 'der Bundestag' der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gefolgt ist. Damit wurde das Petitionsverfahren beendet.

Dass das Bundesverfassungsgericht überlastet ist, wird nicht bestritten. Als Roman Herzog Präsident des Gerichts war, soll er Schlaich/Korioth zufolge gesagt haben: "Wenn man uns nicht hilft, saufen wir ab"; doch die Konsequenz aus einer Überlastung mit Verfassungsbeschwerden kann ja wohl nicht sein, jenen die Schuld zuzuschieben, die auf die Missachtung von Grundrechten aufmerksam machen und das Versprechen von Rechtsstaatlichkeit beim Wort nehmen. Vielmehr muss der Grund für die Überlastung des Bundesverfassungsgerichts in grundrechtswidrigen Gesetzen und ebensolchen Praktiken des Staatsapparates gesehen werden. Die Überlastung des Bundesverfassungsgerichts ist damit hausgemacht, denn es wäre die Aufgabe dieses Gerichts, wie sie jedenfalls dem Volk vorgetäuscht wird, durch konsequentes Aufzeigen von Grundrechtsverstößen eben jene Praktiken abzubauen, wegen denen Verfassungsbeschwerden eingereicht werden. Doch dazu ist das Bundesverfassungsgericht nicht unabhängig genug. Die Richter werden von den Parteien CDU und SPD vorgeschlagen und dem BVerfGG zufolge zur Hälfte von einem 12-köpfigen Wahlausschuss des Bundestages und zur Hälfte von einer 2/3-Mehrheit des Bundesrates gewählt, in dem die Regierungsvertreter der Bundesländer  sitzen. Die Entscheidung ist im Zeitpunkt der Wahl jedoch schon längst hinter den Kulissen gefallen. Wenn beispielsweise ein CDU-Ministerpräsident Peter Müller im Saarland seinen Regierungsposten vorzeitig aufgegeben hat, weil er sicher sein konnte, 2011 zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt zu werden, dann ist klar, dass ein solcher Verfassungsrichter nicht gewählt wurde, um der Politik von Frau Merkel und ihrem Apparat Verfassungswidrigkeit vorzuwerfen, sondern um deren Politik vor einer juristischen Aushebelung zu schützen. Damit ist es der Rechtsstaat und nicht die Rechtswidrigkeit, die ausgehebelt wird. Rechtsverweigerung aber ist es, die zu weiteren Verfassungsbeschwerden führt, weshalb die Überlastung des Bundesverfassungsgerichts hausgemacht ist, und die Nichtannahmepraxis dieses Gerichts gegen die Grundrechte verstößt.