Stopp der zeitlichen Befristung der Beschwerdemöglichkeit gegen Gesetze
Petition II (zum Öffnen bitte anklicken)
Der Petitionsausschuss hat zu dieser öffentlichen Petition merkwürdigerweise eine öffentliche Anhörung durchgeführt, obwohl ihm bereits die ablehnende Beschlussempfehlung vorlag. In der Anhörung nahm ein Staatssekretär des Bundesjustizministeriums zu der Petition Stellung und hat empfohlen, der Petition nicht zu entsprechen. Daraufhin hat sich 'der Bundestag' der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angeschlossen, womit das Petitionsverfahren beendet war.