RA Thomas Lange

Wie es Ausnahmeerscheinungen unter den MitarbeiterInnen der Jobcenter gibt, wie z.B. Inge Hannemann, so gibt es auch positive Ausnahmeerscheinungen unter den RechtsanwältInnen.

RA Thomas Lange, der auf seiner Internetseite http://rechtsanwalt-grossraeschen.de  z.B. die Jobcenter Telefonlisten zugänglich macht, ist eine solch lobenswerte Ausnahmeerscheinung. Wie er unter dem Titel "Wie wir die Ärmsten der Armen abzocken" schreibt, verdient er sein Geld mit den Rechtsbrüchen der Jobcenter. In dem Statement auf seiner Startseite vom März 2015 heißt es weiter: "Dass die öffentlichen Medien die permanenten Rechtsbrüche einer Behörde nicht wahrhaben wollen, ist nachvollziehbar. Es kann nicht sein, was nicht sein darf ... und doch ist es Realität. Es gibt in Deutschland tatsächlich Behörden, man mag es kaum glauben, auf allen Verwaltungsebenen, die von ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz offensichtlich noch nie etwas gehört haben." 

Auch auf RA Jens Kadner möchten wir aufmerksam machen, der in einem am 26.8.2013 veröffentlichten Interview mit der Tageszeitung "junge Welt" unter dem Titel "Das hat mit Rechtsprechung nicht viel zu tun" von seiner Erfahrung mit Jobcenter und Sozialgericht berichtet. Selbst vor Zwangspsychiatrisierung von Hartz-IV-Geplagten schreckt das Jobcenter nicht zurück. Da ist es nicht mehr weit bis in den völligen Rückfall in - Sie wissen schon.