Bedingungsloses Grundeinkommen

Zum Schutz der Menschenrechte treten wir für die Einführung einer bedingungslosen Grundsicherung ein, solange die Umstellung des Geldsystems auf ein zinsfreies Verrechnungs- bzw. italienisch Conto-System (CS) nicht erfolgt, denn der Umdenkprozess geht in die gleiche Richtung.

Solange jedoch Professoren wie Bert Rürup (Prof. für Finanz- und Wirtschaftspolitik von 1976-2009) als Sachverständige oder gar Wirtschaftsweise (2005-2009 Vorsitz im Rat der Wirtschaftsweisen) die Regierung beraten und die Meinung vertreten, ein unbedingtes Einkommen sei letztlich eine Entwertung der Arbeit (beispielsweise in der TV-Sendung "Unter den Linden" am 3.12.2018), solange wird man vergeblich auf den Schutz der Menschenrechte warten, da diese Leute, die die nächste Generation an den Universitäten verbildet haben,  in Geld bewertete Arbeit höher stellen als den Menschen. Für sie ist nicht die Würde des Menschen unantastbar, sondern die 'Würde' der Arbeit und des Geldes. Diese Professoren tragen dazu bei, die Herrschaft des Geldes über die Menschen zu zementieren, also deren Versklavung, als ob die Menschen der Arbeit zu dienen hätten bzw. den Geld- und Arbeitgebern, und nicht umgekehrt. Was ein unbedingtes bzw. bedingungsloses Grundeinkommen tatsächlich entwertet und sogar abschaffen kann, ist die Sklavenarbeit, die jemand in abhängiger Position verrichtet, nur um zu überleben; denn mit einem existenzsichernden BGE sind die Menschen weniger käuflich und erpressbar; damit wirkt ein bedingungsloses Grundeinkommen, ganz gleich in welcher Ausgestaltung,  antikapitalistisch. Das ist der Hauptgrund für die Nichteinführung eines BGE, und das ist es, was Rürup gemeint hat, nur ist er zu feige, es auszusprechen. Die Wahrung der Menschenrechte erfordert, dass Geld und Arbeit nicht den Sklavenhaltern, sondern den Menschen dient!

In Finnland wurde 2017 und 18 folgendes Experiment zu einem bedingungslosen Grundeinkommen durchgeführt: 2000 Arbeitslose, die im November 2016 die übliche Arbeitslosenhilfe mit Auflagen bekommen hatten, erhielten auf 2 Jahre begrenzt monatlich 560 € bedingungslos. Erforscht werden sollte nicht so sehr, ob es sie glücklicher macht - dazu bräuchte es keine Studie, weil die Antwort für jeden, der sich in die Lage versetzt, auf der Hand liegt -, sondern ob das BGE, das Zuverdienst ohne Anrechnung ermöglicht, auch zu  Steuereinnahmen führt. Interessant ist schon die Begründung, die Frau Marjukka Turunen von der Sozialversicherungsanstalt Finnland in der deutschen TV-Sendung "Monitor" vom 2.11.2017 für dieses Experiment gegeben hat: "Wer die gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung in den Griff bekommen will, muß radikal umdenken." "Wir können nicht unsere Augen davor verschließen, dass Jobs verschwinden werden. Wir müssen darauf vorbereitet sein, denn sonst wird unser Sozialsystem zusammenbrechen. Unsere Sozialsysteme sind nicht für die heutige Zeit gemacht. Deshalb führen wir in Finnland das Experiment mit dem Grundeinkommen durch."

Die Ergebnisse des ersten Jahres wurden 2019 vorgelegt (kela.fi). Demnach gab von den zufällig bzw. nach dem Zufallsprinzip ausgewählten 2000 Teilnehmern im Vergleich zu einer gleichzeitig und mit demselben Verfahren ausgewählten Kontrollgruppe von 5000 Arbeitslosen aus dem ganzen Land ein höherer Prozentsatz an, gesund zu sein, weniger Stress zu haben und sich besser konzentrieren zu können, doch das Einkommen aus bezahlter Beschäftigung hatte sich nicht verbessert, trotz etwas mehr Tagen in bezahlter Beschäftigung, was bedeutet, dass im Schnitt eher gering bezahlte Beschäftigung aufgenommen wurde, die zu wenig Steuermehreinnahmen führt. Dennoch spricht dieses Ergebnis für die Einführung eines bedingungslosen  Grundeinkommens, weil es zeigt, dass die krampfhaften 'Aktivierungsbemühungen' des Staates, die kaum mehr sind als Repression, im Schnitt gesehen nichts bringen außer Bürokratie, Stress und eine Verschlechterung der Gesundheit. Das Geld des Staates ist also besser angelegt in bedingungsloser Unterstützung als in der Gängelung der Erwerbslosen. Teilnehmer, die es unter dem Druck der Befristung und der Knappheit des BGE nach den zwei Jahren nicht in dauerhaft bezahlte Beschäftigung geschafft haben, mussten wieder in das staatliche ' Aktivierungssystem', in dem sie sich jetzt noch mehr wie Abschaum behandelt fühlen müssen, nachdem sie ein Stück Selbstbestimmungsrecht gekostet haben. Die Gesamtergebnisse des finnischen Experiments werden 2020 veröffentlicht, doch bereits zuvor wurde beschlossen, das Vorhaben nicht weiterzuführen. Und das ist das eigentlich Bemerkenswerte, dass die Regierenden nicht die Menschen, sondern die Staatskasse im Blick haben, und auch da nicht bereit sind, logisch zu denken, so dass man sich fragen muss, wovon sie getrieben werden - als ob die Regierenden und ihre Berater nicht wüssten, dass das beste Investitionsklima dort herrscht, wo freie Selbstentfaltung gewährleistet ist! Das hat sogar das BGE-Experiment in einem Dorf in Namibia 2008-2009 gezeigt, doch die Stellungnahme des Internationalen Währungsfonds hat dafür gesorgt, dass trotz durchweg positiver Erfahrungen das BGE nicht weiter eingeführt wurde - wer Ohren hat, der hört die Nachtigall trapsen. Die Kosten des Experiments in Finnland ins Feld zu führen, ist irreführend, denn die Teilnehmer haben nicht mehr bekommen als was sie bei weiterem Bezug von Arbeitslosenhilfe erhalten hätten. Zusatzkosten sind also nur durch die Verwaltung des Experiments entstanden; sie würden wegfallen bei Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, ebenso wie die Kosten der Aktivierungsbürokratie. Dabei konnte dieses zweijährige Experiment gar nicht den ganzen Effekt eines BGE abbilden, weil es beispielsweise nicht zu einer besseren Kreditwürdigkeit der Teilnehmer führen und nicht die Sicherheit vermitteln konnte, mit der eine langfristige Lebensplanung möglich ist - man kann nunmal nicht innerhalb von 2 Jahren Pilot werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Das eigene Leben zu steuern, wenn womöglich das Elternhaus, Schule und Arbeitswelt einem bislang die Selbstbestimmung torpediert haben, braucht eine Umstellung, wenn eine solche überhaupt noch gelingt, denn die Prägung sitzt tief, und die Macht der Gewohnheit ist stark. Kurzfristige BGE-Experimente sind deshalb nur begrenzt aussagefähig; logisches Denken kann hier weiterhelfen. Dass Teilnehmer vielleicht zum ersten Mal Zeit bzw. Muse hatten, über den Sinn ihres Lebens nachzudenken, anstatt sich in irgendwelche Jobs für einen Zuverdienst zu stürzen, wird von der Regierungsseite negativ bewertet. Für die Teilnehmer jedoch war die Freiheit vom staatlichen Aktivierungsdruck und die Absicherung für 2 Jahre wie ein Lottogewinn, von dem sie wussten, dass er sich aufbraucht.

Das Wesentliche eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist die Sicherheit, ein Lebensrecht zu haben unabhängig vom Marktwert.

Im Grunde wird ein solches Lebensrecht in Deutschland bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, wenn es in seinem Urteil 1 BvL 7/16 vom 5.11.2019 über die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II - auf viel frühere Entscheidungen des Gerichts zurückgreifend - schreibt: "Das Grundgesetz garantiert (...) ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums." (RNr. 118) "Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, (...) ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde (...) verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen. Die den entsprechenden Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu, ist dem Grunde nach unverfügbar und geht selbst durch vermeintlich 'unwürdiges' Verhalten nicht verloren; sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind." (RNr. 120) "Die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert; sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu." (RNr. 123) 

Doch dann folgt das "Aber", begründet mit der Begrenztheit der finanziellen Ressourcen. Unter RNr. 124 heißt es in dem Urteil: "Der soziale Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit, die zur Hilfe für bedürftige Mitglieder bestimmt sind, nur in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Bedürftigkeit vorliegt." Und dann heißt es, die "Schonung der begrenzten finanziellen Ressourcen des Staates" sichere diesem künftige "Gestaltungsmacht". Ein Staat ohne Geld hat also keine Gestaltungsmacht, und bei den Bürgern ist das im Prinzip nicht anders, nur dass der Staat sich herausnimmt, mittellose Bürger nach Belieben herumzuschieben, anstatt dort ausreichend Steuern zu erheben, wo Finanzkraft im Überfluss vorhanden ist. Das Bundesverfassungsgericht stellt deshalb nicht die Wahrung der Menschenwürde, sondern einen "Nachranggrundsatz" (bzw. den Grundsatz des Forderns, RNr. 140) in den Mittelpunkt seines Urteils. Gemeint ist ursprünglich nur, dass die Bürger eigene Möglichkeiten ausgeschöpft haben müssen, bevor der Staat leistet; doch in der praktischen Folge macht das eine permanente Prüfung der Bedürftigkeit erforderlich, was dazu führt, dass die Menschenrechte gegenüber finanziellen Interessen nachrangig behandelt, sprich missachtet werden. Das ist das kapitalistische Prinzip; das Not braucht und notfalls schafft, um Wirtschafts- und Machtinteressen durchzusetzen.

Trotz schöner Worte zur Menschenwürde aus früheren Urteilen anerkennt das Bundesverfassungsgericht ein Selbstbestimmungsrecht bestenfalls für jene, die das nötige Geld zur Verfügung haben. Es spricht in seinem Urteil vom 5.11.2019 stattdessen von der Legitimität, den Beziehern von Erwerbslosenunterstützung zur Integration in den Arbeitsmarkt Mitwirkungspflichten aufzuerlegen, die die Handlungsfreiheit der Leistungsbezieher beschränken (RNr. 128); auch sei es gerechtfertigt, diese Mitwirkungspflichten mit Hilfe von Sanktionen durchzusetzen, schon wegen der abschreckenden Wirkung, und weil eine spürbar belastende Sanktion die Betroffenen dazu motivieren könne, ihren (auferlegten) Pflichten nachzukommen (RNr. 180) -

Ein Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit (Art. 12 GG) sei darin nicht zu erkennen (RNr. 150). Dieser Sehfehler hat eine einfache Erklärung: Das Wort "durchsetzen" wurde an die Stelle von "zwingen" gesetzt. Jetzt wird die Erfüllung der auferlegten Pflichten, wie z.B. die Aufnahme einer vorgeschlagenen Arbeit, nicht erzwungen, sondern mit Hilfe von Sanktionen durchgesetzt, und schon gibt es keine Zwangsarbeit mehr, die als überholter Begriff aus längst vergangenen Zeiten hingestellt wird.

Lediglich Sanktionen, die 30 % der monatlichen Regelleistung überschreiten, sieht das Verfassungsgericht im Regelfall als verfassungswidrig an. Sanktionsbescheide die zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nicht rechtskräftig sind und über eine 30%-Minderung hinausgehen, müssen aufgehoben werden (RNr. 222) - und das nach 15 Jahren der Anwendung von höheren Sanktionen bis hin zu Totalsanktionierungen; und der 15 Jahre langen Verweigerung des Bundesverfassungsgerichts, trotz zahlreicher Verfassungsbeschwerden, über die Frage der Grundrechtswidrigkeit dieser Sanktionen zu befinden! Ein solches Urteil hätte 2005 oder 2006 auf die ersten Verfassungsbeschwerden hin ergehen müssen, bevor z.B. einige Totalsanktionierte sich das 'Leben' genommen haben, und das Hartz IV-Elend mit öffentlicher Billigung und Befeuerung durch die Massenmedien seinen Lauf nahm. Jetzt, nach 15 Jahren der Rechtsverweigerung, die dem  Schutz der Schikanen diente, die in anderen Staaten (z.B. Frankreich) auch noch nachgeahmt wurden, einfach festzustellen, dass die fast 15 Jahre lang erfolgten Sanktionen grundrechtswidrig waren, und die Urheber und Ausführenden dieser für jeden offensichtlich gewesenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit unangetastet zu lassen, kann nur von Menschenrechtsminimalisten und den aktuell von höheren Sanktionen Betroffenen gefeiert werden. Das demütigende System hat bescheiden gemacht. Besser als nichts, aber ein Schutz der Grundrechte durch das Bundesverfassungsgericht ist das nicht! Die schwarze Null wird zu neuen Schikanen der Bürger anregen, und es ist eine Horrorvorstellung, das BVerfG wieder 15 Jahre lang bearbeiten zu müssen, bis es sich bequemt, deren Grundrechtswidrigkeit festzustellen oder auch nicht, wenn der Überwachungsstaat bis dahin unter digitaler Verlockung schon so weit eingeschlichen wurde, dass sich Klagen gegen Regierungshandeln erübrigen.

Es muss der Regierung, die durch Bundesarbeitsminister Heil vertreten argumentiert hat (RNr. 89), die Menschenwürde sei durch Eigenverantwortung geprägt, sowie dem Bundesverfassungsgericht, das unter RNr. 127 - wieder mit Rückgriff auf zurückliegende Entscheidungen - schreibt, das Grundgesetz fordere Respekt vor der autonomen Selbstbestimmung der Einzelnen, ganz klar gesagt werden, dass Eigenverantwortung und autonome Selbstbestimmung die Freiheit zur Selbstbestimmung voraussetzen - und die kann nur eine bedingungslose Grundsicherung in ausreichender Höhe gewährleisten!

Regierung und Verfassungsgericht sehen Eigenverantwortung und Autonomie darin gewahrt, dass Betroffene von Sanktionen nichts anderes als "die ihnen bekannten Folgen zu tragen haben, die das Gesetz an ihr Handeln knüpft" (RNr. 130). Wer sich wissentlich systemwidrig verhält, nimmt die Sanktion also 'eigenverantwortlich' in Kauf. Das ist eine Verhöhnung von Autonomie, und man fragt sich, warum den Todesschützen an der Berliner Mauer heute von denselben Heuchlern ein Vorwurf gemacht wird, wo die Landesflüchtlinge doch im Wissen um den Schießbefehl 'eigenverantwortlich' gehandelt haben. Zur Rechtfertigung der Hartz-IV-Sanktionen wird die Verantwortlichkeit einfach umgekehrt zu Lasten der Opfer - und auch das mit dem Segen des allmächtigen bzw. höchsten Gerichts.

Die 'Wessis' sind es den betrogenen 'Ossis' schuldig, die Lüge vom Schutz der Menschenrechte durch das Bundesverfassungsgericht einzugestehen.

Man muss froh sein, dass der grundgesetzliche Auftrag an den Staat, die Menschenwürde zu schützen, 2019 nicht so auslegt wurde wie z.B. im Bundessozialhilfegesetz von 1961, wo es unter § 26 hieß: "Weigert sich jemand trotz wiederholter Aufforderung beharrlich, zumutbare Arbeit zu leisten (...) so kann seine Unterbringung zur Arbeitsleistung in einer von der zuständigen Landesbehörde als geeignet anerkannten abgeschlossenen Anstalt nach den Bestimmungen des Gesetzes (...) angeordnet werden (...) Das Grundrecht der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. (...) Während des Aufenthalts in der Anstalt ist auf die Bereitschaft des Untergebrachten hinzuwirken, den Lebensunterhalt für sich und seine Unterhaltsberechtigten durch Arbeit zu beschaffen. (...) Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Sicherung und Besserung geht der Unterbringung in einer Anstalt nach Abs. 1 vor."    Sicherlich hat auch in diesen staatlichen Maßnahmen kein 'unabhängiges' Gericht einen Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit zu erkennen vermocht; die Betroffenen kannten den 'Schießbefehl', haben also eigenverantwortlich gehandelt, und der Staat hat ihre autonome Entscheidung nur respektiert, was die Dehnbarkeit der sog. Grundrechte in den Händen des Staates und seiner Gerichte zeigt - sie sind so dehnbar, dass die Menschlichkeit verloren geht.

Die Devise des BVerfG heißt jetzt, "die Untergrenze eines menschenwürdigen Existenzminimums" (RNr. 122) dürfe nicht unterschritten werden - und vor allem die Untergrenze der Untergrenze des Minimums nicht! -, damit die Grundlagen der Mitwirkungsbereitschaft, sprich Wohnung und Essen, erhalten bleiben. Im Normalfall sind deshalb keine höheren Sanktionen zulässig; allerdings könne bei Verweigerung einer 'zumutbaren' Erwerbstätigkeit ohne 'wichtigen' Grund auch weiterhin der vollständige Leistungsentzug  gerechtfertigt sein (RNr. 209) - weshalb SPD-Minister Heil es in seinen Stellungnahmen am 5.11.2019 ein ausgewogenes Urteil nannte; schließlich ist das Urteil selbst willkürlich und hält der staatlichen Willkür die Tore offen.

Das Bundesverfassungsgericht schlägt sogar unter Bezugnahme auf eine IAB-Stellungnahme von 2015 vor (RNr. 199 und 207), niedriger aber dafür länger zu sanktionieren, entscheidend sei, die gewünschte Wirkung zu erzielen. So hat schon Adolf Hitler gedacht als er vor seinem Angriff auf Polen sagte, dass den Sieger niemand fragt, welche Mittel er eingesetzt hat.  Es sei kein legitimes Ziel der Mitwirkungspflichten,  schreibt das BVerfG unter RNr. 127, "die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu fördern"; ein solcher "Paternalismus" sei dem Grundgesetz fremd. Staatliches Wohlwollen, früher "Vater Staat" genannt, ist mit dieser Einstellung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu erwarten.

Der Gesetzgeber ist durch das Urteil aufgefordert, sobald er Lust dazu hat, gesetzliche Anpassungen vorzunehmen; die Haltung zu den Erwerbslosen jedoch, ihre Demütigung und Entwürdigung, ändert sich durch dieses Urteil nicht - lediglich die Folter bis zum Exitus wird als unzweckmäßig angesehen. Dieses Urteil hat deshalb mit dem Schutz von allgemeinen Menschenrechten nichts zu tun. Das Bundesverfassungsgericht ist mitverantwortlich für die Verfassung der Gesellschaft. Es bietet den Millionen der von willkürlichen Jobcentermaßnahmen Betroffenen keinen Schutz ihrer Menschenwürde, sondern dient Systeminteressen zu Lasten der Menschen, deren wichtige Gründe für das Übergehen von auferlegten Mitwirkungspflichten von den Jobcentern nie als solches anerkannt werden, ebenso wenig wie die Schikanen der Jobcenter von den Gerichten jemals als solches anerkannt werden.

Der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens kann von Gerichten keine deutlichere Absage erteilt werden als mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 7/16 vom 5.11.2019. Es ist an der Zeit zu erkennen, dass die Idee eines BGE im Kapitalismus systemwidrig ist. Wer ein bedingungsloses Grundeinkommen als essenziell für die Wahrung der Menschenrechte ansieht, muss die Überwindung des Kapitalismus anstreben. Das Grundgesetz schreibt kein Wirtschaftssystem vor, auch kein Geldsystem, wohl aber den Schutz der "Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft" (Art. 1 Abs. 2). Deshalb ist mit dem Grundgesetz auch ein Geldsystem gefordert, das die Menschenrechte wahrt, anstatt einen Vorwand für deren Einschränkung zu liefern (siehe unten sowie Menüpunkt "Die 7. Petition" auf dieser Internetseite).

Um die Hoffnung auf ein baldiges BGE dennoch nicht aufzugeben, sollte politisch die am einfachsten realisierbare Form im Vordergrund stehen, und das ist die bedingungslose Grundsicherung, der das Urteil des BVerfG vom 5.11.2019 nun leider keinen Schritt näher gebracht hat, weil es gerade an der Bedingtheit der Grundsicherung festhält. Eine bedingungslose Grundsicherung - diese Bezeichnung bringt bereits das Wesentliche eines BGE zum Ausdruck -  kann haushaltsneutral und ohne lange Änderung des Steuerrechts vorgenommen werden. Dies angesichts des Vorschlages einer einzigen Konsumsteuer und eines auszuzahlenden Grundbetrages für alle Menschen u.a. durch Götz Werner, dessen Finanzierung nicht dargestellt werden kann, und der deshalb die Einführung der von den Menschenrechten gebotenen Bedingungslosigkeit der Grundsicherung nicht nur fördert. In der Praxis genügt es, wenn eine bedingungslose Grundsicherung allen Menschen auf formlosen Antrag gewährt wird. Die Auszahlung kann direkt durch die Finanzämter erfolgen, bei denen die Einkommensverhältnisse der Bürger ohnehin im derzeitigen System per Steuererklärung auf den Tisch kommen, so dass eine weitere Bedürftigkeitsprüfung schon von daher entfällt. Um dies zu ermöglichen, brauchen nur die Sozialabgaben in Sozialsteuern (der Einnahmenform der Finanzämter) umbenannt zu werden, dann kann die Auszahlung von Leistungen über die Grundsicherung hinaus wie bisher beitragsbezogen erfolgen, mit einem für RentnerInnen wichtigen Nebeneffekt, dass die Besteuerung von Renten entfällt. Vom Standpunkt des Grundrechtsschutzes ist es am Wichtigsten, dass das Sozialsystem unverzüglich durch eine bedingungslose Grundsicherung ergänzt wird, wie dies z.B. die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen in Form des sanktionsfreien, solidarischen  Bürgergeldes 2007 propagiert hatte (Althaus-Modell). Diese Form der bedingungslosen Grundsicherung ist am schnellsten realisierbar, sobald die Menschenrechtswidrigkeit und gedankliche Schizophrenie von Bedingungen an die verfassungsrechtlich gebotene Grundsicherung eingesehen wurde.

Wer die Grundsicherung an Bedingungen knüpft, der knüpft auch die Menschenrechte an Bedingungen! Dem Anspruch auf Menschenwürde kann nur die Anerkennung eines bedingungslosen Lebensrechtes entsprechen, und dazu gehört die Bereitschaft, zumindest so lange Unterstützung zu leisten bis die individuelle Schwelle der Selbständigkeit erreicht ist. Wo man das Lebensrecht nur unter der Bedingung einer Unterwerfung unter die Obrigkeit zuerkennt, ist das Grundrecht auf Menschenwürde und freie Selbstentfaltung bereits aberkannt. Ein solcher Staat nimmt eine faschistoide Entwicklung, egal ob die Regierung von einer Mehrheit gewählt wurde und sich allein deshalb demokratisch nennt oder nicht.

Menschenrechte sind bedingungslose Ansprüche gegen den Staat, die allen Bürgern gleichermaßen zustehen. Konsequenterweise hat Adolf Hitler diese Menschenrechte per Verordnung außer Kraft gesetzt, sobald er als Kanzler an die Macht gekommen war, weil er im Grunde nur denen Rechte zugestehen wollte, die in seinen Augen ihre Pflicht erfüllten, ihm also folgten. Erst nach dem Sieg ausländischer Mächte über die Hitler-Diktatur wurden die Menschenrechte als Grundrechte erneut vielversprechend im Grundgesetz der BRD aufgenommen und diesmal 'unwiderruflich' allen anderen Gesetzen vorangestellt.  Dennoch greift die Regierung heute z.B. für ihre Arbeitsmarktpolitik in die Rezeptkiste des Faschismus, ohne auch nur an die Grundrechte zu denken. Daraus resultiert die Verlogenheit der heutigen Politik, die auch in der Justiz ihren Niederschlag findet und in der Bevölkerung entweder zu Wut oder Politikverdrossenheit und Resignation führt.

Ein Staat, der die Menschenrechte achten will, muss gegenüber all seinen Bürgern eine Haltung des Wohlwollens und der Fürsorge einnehmen. Eine solche Haltung ist ein Zeichen physischer und psychischer Gesundheit und Stärke. Ein freies Volk würde keine andere Haltung von seiner Regierung akzeptieren!

Bereits die Einführung der Bedingungslosigkeit einer Grundsicherung wird unabhängig von ihrer Höhe eine belebende Wirkung auf die Wirtschaft haben, einfach weil die Menschen mehr Rechte und Sicherheit erhalten, was zu mehr Lebensfreude und Leistungsbereitschaft führt, wie die Motivationsforschung eindrücklich belegt. Wenn dann auch noch eingesehen wird, dass eine höhere Grundsicherung ebenfalls der Wirtschaft zugute kommt, (Rürup nennt sie gar eine "grandiose Subvention für alle Arbeitgeber") einfach weil die Wirtschaft zu ihrer Entfaltung mehr Kaufkraft benötigt, dann ist das Volk auf einem guten Weg mit hoffnungsvoller Perspektive. Das durch fehlende Bedingungslosigkeit und damit durch fehlendes Vertrauen erzeugte Klima der Unsicherheit jedoch macht die Menschen erpressbar und fördert Lohndumping und Zwangswirtschaft. Dadurch haben wir Arbeitseinkommen, die trotz  gesetzlichem Mindestlohn immer häufiger unter dem Existenzminimum liegen und menschenunwürdig sind, wenn sie nicht von der Regierung, die für die Rahmenbedingungen der Wirtschaft verantwortlich ist, bedingungslos aufgestockt werden. 

Solange die schlecht beratene Regierung jedoch den Sinn der Bedingungslosigkeit  einer Grundsicherung nicht einsieht, wird sie auch den Sinn einer möglichst hohen Grundsicherung (im jetzigen Steuersystem am besten in Höhe des EkSt-Freibetrages, d.h. wer ein niedrigeres Einkommen hat, wird automatisch vom Finanzamt aufgestockt) nicht einsehen und weiter dem Lohndumping, der Verelendung sowie der Spaltung der Gesellschaft in arm und reich Vorschub leisten. Das aber bedeutet, dass sie so schnell wie möglich den Posten räumen sollte, denn selbst ihr Amtseid wird mit einer solchen Politik Teil der Verlogenheit.

Was die FDP als Grundsicherung vorschlägt, lehnt die Grundrechtsschutz-Initiative ausdrücklich ab. Prof. Pinkwart schrieb als Vorsitzender der FDP-Kommission Bürgergeld am 24.4.2005 in seinen Ergebnisbericht zum einen unter 'Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe': "Jeder Bürger soll ohne Armut ein selbst bestimmtes Leben führen können", was sich nett anhört, gleichzeitig aber schrieb er unter dem, was er 'Solidaritätsprinzip' nennt: "Wer staatliche Leistungen in Anspruch nimmt muss auch zu einer zumutbaren Gegenleistung bereit sein." Die FDP versucht damit, das kapitalistische Grundprinzip als Solidarität zu verkaufen, was einen Missbrauch des Solidaritätsbegriffes darstellt und besser überdacht werden sollte. Der Vorschlag der FDP zum sog. Bürgergeld enthält dieselbe Schizophrenie wie die Hartz-Gesetze, deren Menschenrechtswidrigkeit von dieser angeblichen Bürgerrechtspartei bis heute nur verschärft wurde. Unter Führung von Roland Berger, dessen Beratungsunternehmen auch an der Ausarbeitung der faschistoiden Hartz-Gesetze beteiligt war, hatte die Initiative 'pro Bürgergeld' das 'Althaus-Modell' schon in ihrem Sinne vereinnahmt, musste es Ende Oktober 2010 jedoch wieder freigeben, nachdem das Buch "Solidarisches Bürgergeld. Den Menschen trauen" unter der Herausgeberschaft von Dieter Althaus und Hermann Binkert angekündigt wurde (Autoren Götz Werner und Michael Schramm). Darin ist auf alle Fälle ein Vorschlag zu sehen, dem wir viel Erfolg wünschen! 

Dass auch das Steuersystem aus Sicht der Bürger und der Wirtschaft einer Vereinfachung bedarf, ist keine Frage. Eine einzige Konsumsteuer, wie sie Götz Werner unter Berufung auf Rudolf Steiner vorschlägt, ist eine mögliche Lösung, jedoch nicht ohne Nachteile. Eine solche Steuer würde alle Endverbraucherpreise so in die Höhe treiben, dass auch die heutigen Bruttolöhne, die dann gleichzeitig Netto-Löhne wären, nicht mehr ausreichen würden um diese Preise zu bezahlen. Alle Lohn- und Gehaltsvereinbarungen müssten also an die Verschiebung der Steuerlast angepasst werden. Auch ist zu bedenken, dass eine Erhöhung aller Endverbraucherpreise um über 100% zahlreiche Touristen aus dem Ausland abschrecken würde, weil sie diese konsumsteuergetriebenen Preise zumeist nicht bezahlen könnten. Da die Konsumsteuer im Export nicht berechnet wird, wäre ihre Einführung zwar exportneutral oder gar förderlich, würde aber durch die hohen Verbraucherpreise im Inland sofort zu einem Nachteil im internationalen Vergleich führen. Eine von Steuereinnahmen abhängige Regierung, die heute auf die Menschen Druck in Richtung Erwerbsarbeit ausübt ohne für ausreichend Erwerbs-Möglichkeiten sorgen und die Bevölkerung vor Betrug schützen zu können, würde bei einer einzigen Konsumsteuer auf die Menschen Konsumdruck ausüben und damit weitere Preissteigerungen und Ausgaben fördern, ohne für das nötige Geld zur Bezahlung dieser Preise sorgen zu können. Die produzierende Wirtschaft wäre steuerlich entlastet, das Problem der schlecht funktionierenden Versorgung mit Kapital bliebe aber ebenso ungelöst wie das Problem der Staatsverschuldung.  Zudem würde die Umlegung des gesamten staatlichen Finanzbedarfs auf die Mehrwertsteuer unter Wegfall aller anderen Steuern sämtliche Steuerberater arbeitslos machen, was von einer Regierung, die Arbeitslose diskriminiert und einen Horror vor Arbeitslosigkeit erzeugt, ebensowenig durchgeführt werden kann wie der Abbau sinnloser Bürokratie, weil auch daran sog. Arbeitsplätze hängen. Die einflussreichen Inhaber dieser Arbeitsplätze würden sich mit einem Minimal-Grundeinkommen bei hohen Preisen nicht ausreichend gesichert fühlen, so dass auch sie ein höheres Grundeinkommen fordern und damit die erforderliche Konsumsteuer und mit ihr die Preise weiter in die Höhe treiben würden. Das vorrangige Ziel der Regierung ist ja angeblich die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die deshalb mit großem Aufwand durch Zwangs-Umschichtung in sogenannte Unterbeschäftigung  unter den Tisch gekehrt wird (zur Definition der Unterbeschäftigung siehe z.B. auf Seite 39 des Monatsberichts der Arbeitsagentur für Oktober 2010).

Ohne die tatsächliche Ursache der heutigen Arbeitslosigkeit bzw. Unterbeschäftigung sehen zu wollen, wird aus der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine Bekämpfung der arbeitslosen Menschen und eine Vermehrung sinnloser Beschäftigung zur Bekämpfung der  Arbeitslosenzahl. Weder die Bekämpfung der Menschen noch die Bekämpfung der Zahl kann aber die Arbeitslosigkeit überwinden, deren Ursache im Geldsystem und dem damit verbundenen Menschenbild liegt. Für Unternehmen und Bürger ist es oft nicht möglich, das benötigte Geld zu besorgen, ohne in die Schuldenspirale zu geraten, in der sich der Staat als Vorbild längst verfangen hat. In einer Konsumsteuer, die zur Einfachheit der Besteuerung und zur völligen Steuerfreistellung von Unternehmensgewinnen führt, läge ein Anreiz, sich selbstständig zu machen und ein eigenes Unternehmen zu gründen, so dass die Lohnarbeit mit einem bedingungslosen Grundeinkommen und einer einzigen Konsumsteuer  voraussichtlich bald der Vergangenheit angehören würde, da es für die heutigen Arbeitnehmer dann vorteilhafter wäre, ihre Dienstleistung als selbstständige Partner anzubieten. Insofern muss in der Steuerfreistellung von Unternehmensgewinnen durch die Konsumsteuer nicht unbedingt eine Bevorzugung des heutigen Unternehmertums zu Lasten der heute abhängig Beschäftigten gesehen werden, wie das von Gewerkschaftsseite eingewandt wird, vermutlich weil mit einem solchen Grundeinkommen der Klassenkampf überwunden wäre, so dass die Gewerkschaften damit ihren Daseinsgrund verlören. Und wer sägt schon gerne an dem Ast, auf dem er sitzt, wenn er nicht anderweitig gesichert ist?             

Ein bedingungsloses Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe führt dazu, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Augenhöhe begegnen. Insofern hat es natürlich erhebliche kulturelle Auswirkungen im Sinne friedlicher und freier Zusammenarbeit der Menschen und wird zu einer Humanisierung der Arbeitswelt und zur Überwindung des Links-Rechts-Denkens führen.  

Die Einführung eines über die bedingungslose Grundsicherung  hinausgehenden Grundeinkommens ist bislang in allen Versuchen (z.B. in Kanada und den USA) an der Finanzierung gescheitert.  Die Grundrechtsschutz-Initiative bevorzugt deshalb den großen Wurf, der in der Einführung eines zinsfreien Buchgeld- bzw. Gutschriftensystems zu sehen ist, da mit dieser Einführung eines neuen Geldsystems nicht nur soziale Sicherheit für alle, der Schutz der Menschenrechte, die Überwindung der Armut, eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse,  Freiheit von allen Steuern  und ein Leistungsanreiz, sondern die Lösung sämtlicher Finanzierungsprobleme für den Staat und seine Bürger erreicht werden kann, wie dies unter dem Menüpunkt "Die 7. Petition - ein neues Geldsystem" auf dieser Website aufgezeigt wird. Dieses neue Geldsystem ist sozusagen die höchste Form der bedingungslosen Grundsicherung; es ist die finanzielle Freiheit, wie sie sich jeder nur wünschen kann, inklusive ihrer Finanzierung. Spätestens mit diesem neuen Geldsystem fallen auch die unreflektierten Neid-Argumente gegen das bedingungslose Grundeinkommen weg, die fälschlich als Gerechtigkeitsdenken ausgegeben werden und darauf hinauslaufen, dass Menschen, 'die arbeiten', für andere Menschen, denen man unterstellt nicht arbeiten zu wollen, nicht finanziell aufkommen müssen sollen. Gerechtigkeit erfordert primär Chancengleichheit, und die ist systembedingt mit dem herrschenden Geldsystem nicht erreichbar. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ein großer Schritt in Richtung Chancengleichheit, völlig erreicht wird diese aber erst mit der Einführung eines zinsfreien Contosystems. Der Chancengleichheit kommen wir dagegen nicht näher, wenn im heutigen Geldsystem jeder für seine Situation selbst verantwortlich gemacht wird und das arbeitslose Einkommen von Besitzenden (durch Erbschaft, Zinseinkünfte oder Preissteigerungen auf Vermögenswerte) achtungsvollen Schutz erfährt, womöglich noch unter Rückgriff auf das Eigentumsrecht des Grundgesetzes, während den Empfängern von Arbeitslosen- oder Sozialgeld das arbeitslose Einkommen achtlos streitig gemacht wird. Erst nach Einführung des zinsfreien Buchgeldsystems kann jeder für seine Situation selbst verantwortlich angesehen werden, nicht aber im heutigen Geldsystem; das wird von den blind positiv Denkenden nicht bedacht. Das Neid-Argument gegen das bedingungslose Grundeinkommen geht aber auch deshalb fehl, weil die Unterstellung des 'nicht arbeiten Wollens' überhaupt nur in Bezug auf aufgezwungene Arbeit möglich ist, die es nach dem Zwangsarbeitsverbot des Grundgesetzes (Art. 1, 2, 4 und 12) gar nicht mehr geben dürfte.

Mit dem zinsfreien Buchgeldsystem wird selbstbestimmte Arbeit für alle finanzierbar, und das ist im Grunde, was die Menschenrechtsbewegung zu allen Zeiten und in allen Ländern angestrebt hat und bis heute weiter anstrebt. Die Forderung nach Selbstbestimmung ist gleichbedeutend mit der Forderung nach Achtung der Menschenwürde. Sie bedeutet, Möglichkeiten und Wahlfreiheit zur Gestaltung des eigenen Lebens zu haben. 

Die internationale Bewegung für ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ein Teil der Menschenrechtsbewegung, die z.B. 1525 während der Bauernkriege durch das Memminger Bauernparlament die Forderung nach Freiheit und Gleichberechtigung in 12 Artikeln zum Ausdruck brachte. Damals wurde unter Berufung auf das Evangelium, das gerade in Deutsch übersetzt worden war, von den Bauern festgestellt, dass Christus mit seinem Blut alle Menschen erlöst habe, sie deshalb frei seien und keine Leibeigenen mehr sein wollen. Die Bauern wehrten sich in den Artikeln 2, 7, 8 und 11 gegen die Ausplünderung mit Abgaben, u.a. weil jeder Arbeiter seines Lohnes würdig sei. Nach Art. 1 wollten sie ihre Pfarrer selbst wählen und absetzen können, wenn sich diese ungebührlich verhalten. In den Art 4, 5 und 10 forderten sie ihren Anteil an den von Gott gegebenen Schätzen der Natur und im 9. Artikel verwahrten sie sich gegen den Frevel, dass man sie willkürlich (nach Gunst) und nach stets neuen Satzungen bestraft und nicht nach Gestalt der Sache anhand der alten Regeln. Dieser Bauernaufstand wurde blutig niedergeschlagen, nachdem sich Martin Luther gegen ihn gestellt hatte. Das ist das wahre Gesicht von Luthers Protestantismus, dem unterwürfiger Gehorsam wichtiger war als die Menschenrechte.

Neun Jahre vor dem Druck dieser 12 Artikel in Memmingen hatte der inzwischen heilig gesprochene Engländer Thomas Morus, der von Papst Johannes Paul II zum Patron der Regierenden und Politiker ernannt worden ist, sein Buch "Utopia" veröffentlicht, in dessen 2. Teil er das Zusammenleben der Menschen in seinem erdachten Staatswesen Utopia u.a. so beschreibt:

"In der Mitte jedes Bezirks liegt der Markt für Waren aller Art. Dort werden in bestimmte Gebäude die Erzeugnisse aller Familien zusammengebracht, und die einzelnen Warengattungen werden gesondert auf die Speicher verteilt. Aus diesen wieder fordert jeder Familienälteste an, was er selbst und die Seinigen brauchen, und erhält ohne Bezahlung, überhaupt ohne jede Gegenleistung, alles, was er verlangt. Warum auch sollte man ihm etwas verweigern, wo doch alles reichlich vorhanden ist und keine Befürchtung besteht, es könne einer mehr fordern, als er braucht? Denn wie sollte man davon ausgehen, es könne einer nicht Benötigtes verlangen, der die Gewißheit hat, daß ihm nie etwas fehlen wird? Begierig und räuberisch macht ja alle Lebewesen nur die Furcht vor Entbehrung!" 

Mit seiner Darstellung eines nach dem Gebot der Menschlichkeit  organisierten Staatswesens ist Thomas Morus ein Vorläufer nicht nur der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens, sondern noch mehr des zinsfreien Contosystems, das es jedem ermöglicht, aus dem Vorhandenen alles zu bekommen, was er benötigt, und Fehlendes herzustellen. Im 16. Jh. noch utopisch, braucht es heute nur den politischen Willen um realisiert zu werden, bzw. das Volk, das sein Recht auf finanzielle Freiheit fordert und durchsetzt.

"Die Vernunft mahnt uns und spornt uns dazu an, unser Leben so sorgenfrei und froh als möglich zu führen und allen anderen Menschen zum gleichen Zwecke uns als Helfer zu erweisen, entsprechend unserer natürlichen Gemeinschaft mit ihnen." (Thomas Morus, Utopia, 2. Teil)