Menschenrechte sind Freiheitsrechte
Willkommen auf der Internet-Seite der Grundrechtsschutz-Initiative!
Die Überwindung der Geldprobleme ist ein berechtigter Wunsch aller Menschen, denn die Freiheit von Geldproblemen ist die wichtigste Voraussetzung für einen nachhaltigen Schutz der Menschenrechte, auch wenn es nicht leicht fällt, das einzugestehen. Es ist der gegeneinander gerichtete Existenzkampf, der zur Priorität finanzieller Interessen und zur Missachtung der Menschenrechte und der Menschlichkeit führt.
Wenn wir den Schutz der Menschenrechte, der bislang mehr auf dem Papier steht, wirklich in die Tat umsetzen wollen, muss das Gegeneinander einem Miteinander weichen. Das aber gelingt nur, wo die Menschen nicht mehr um die Grundlage ihrer Handlungsfreiheit konkurrieren müssen. Die Grundrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen, und damit erfordert ihr Schutz Wohlwollen und eine Bedingungslosigkeit, von der wir uns angesichts leerer Kassen heute zunehmend entfernen.
Da das Geld alle Lebensbereiche berührt, und der Existenzkampf sich im Kampf ums Geld manifestiert, gelingt die Überwindung des bisweilen mörderischen Gegeneinander am besten mit einem Finanzsystem, das den Menschenrechten entspricht und die Gleichberechtigung aller Menschen verkörpert. Ein solches Geldsystem ist auf dieser Internetseite beschrieben und kann sofort eingeführt werden.
Die Grundrechtsschutz-Initiative konnte mit Jahresbeginn 2008 ein Finanzsystem vorschlagen, das man getrost als das Finanzsystem der Zukunft bezeichnen kann, denn es erfüllt die Forderung nach finanzieller Freiheit und dem dauerhaften Ende der Geldprobleme für alle. Damit ist die größte Utopie greifbar geworden.
Die Umstellung auf dieses Verrechnungs- bzw. Gutschriften-System (alle Zahlungen werden als Gutschriften ausgeführt) ist denkbar einfach und in jedem Land der Erde durch Einführung eines einzigen Gesetzes möglich. Man darf sich das ruhig auf der Zunge zergehen lassen: die Beseitigung sämtlicher Geldprobleme von heute auf morgen durch Einführung eines einzigen Gesetzes! Wünschenswert? Der Geldadel und die wenig adelige Herrschaft des Geldes wird damit von selbst Geschichte, wie der Blutsadel zu Geschichte geworden ist, und macht Platz für die Adelung des Charakters und der Gesinnung der Menschen. Utopisch ist daran höchstens noch die Erwartung, dass die Politik der Industrieländer von sich aus einen solchen Weg beschreiten wird, obwohl ein fließender Übergang in das neue Geldsystem möglich ist, die Einführung keine größeren Kosten verursacht, und das Gutschriftensystem eine logische Weiterentwicklung des heutigen Finanzsystems im Sinne einer Vereinfachung des Bezugs und Austausches von Leistungen darstellt.
Der Systemwechsel von dem bisherigen Bankensystem hin zu einem elektronischen Gutschriftensystem (englisch: clearing- bzw. credit system, woraus sich als Kürzel CS ergibt) wurde zunächst mit einer öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag zu Beginn 2008 angeregt, nicht weil der Deutsche Bundestag diesbezüglich als besonders aufgeschlossen gelten kann - mit Beschluss vom 18.12.2008 hat der Bundestag die Petition inzwischen zurückgewiesen -, sondern weil das neue System in Deutschland entwickelt wurde. Nach einigen Schwierigkeiten wegen unvollständiger Veröffentlichung der Petition durch den Petitionsausschuss haben 61 Personen den Vorschlag in seiner vorgeschriebenen Kürze so weit verstanden, dass sie die Petition innerhalb der 6 Wochen-Frist auf der Internetseite des Bundestages mit unterzeichnet haben. Weitere haben dies unter dem Menüpunkt 'Mitzeichnungs-Möglichkeit' hier getan. Wer den vorgeschlagenen Systemwechsel befürwortet, ist weiterhin zur Mitzeichnung eingeladen. Auch Übersetzungen der Petition zur Einreichung in anderen Ländern sind willkommen. Der deutsche Text, verschiedene Übersetzungen sowie Fragen und Antworten, sind unter dem Menüpunkt 'Die 7. Petition - ein neues Geldsystem' u.a. bereits enthalten.
Finanzielle Freiheit für alle ist heute möglich geworden durch den Wechsel zu einem Verrechnungssystem über das Internet; und weil finanzielle Freiheit für alle heute durch ein einfaches Gesetz möglich ist, wird sie zu einer politischen Forderung des Grundrechtsschutzes erhoben! Wer es mit dem Schutz der Grundrechte ernst meint und nicht etwa nur einen Eid darauf geleistet hat, wird die schnellstmögliche Einführung des Verrechnungs- bzw. Gutschriftensystems befürworten.
Finanzielle Freiheit für alle ist ein Gebot der Menschenwürde, der Chancengleichheit sowie der Nächstenliebe. Zudem gebietet es die ökonomische Vernunft, eine solche Möglichkeit zur Schaffung von 'Wohlstand für alle' zu nutzen. Die einzige Schwierigkeit dabei ist, dass wir umdenken müssen. Wir sind derart in Beschlag genommen durch die zahllosen Facetten der Geldprobleme und damit verbundene Abhängigkeiten, die für die meisten Menschen den Alltag bestimmen, dass 'finanzielle Freiheit für alle' schwer vorstellbar ist. Schwer vorstellbar aber nur, wo die Hoffnung auf ein solches Maß an Freiheit begraben wurde.
Betrachten wir die geschichtliche Entwicklung der Menschheit, dann ist eine Entwicklung heraus aus der Sklaverei zu erkennen. Wenige haben über lange Zeit oft rücksichtslos über die Lebensbedingungen von Vielen bestimmt. Es mussten Mitbestimmungsrechte blutig erkämpft werden, und diese sind heute durch angebliche Sachzwänge und das Versagen des Rechts-systems wieder bedroht. Der nächste Schritt muss deshalb heraus aus der finanziellen Enge führen.
Eine Welt ohne Geldprobleme bedeutet das Ende der Ausbeutung von Mensch und Natur. Es ist eine freie Welt, in der die Menschen finanziell nicht mehr erpressbar sind. Es wird sich zeigen, ob jemand die Menschen aus der finanziellen Erpressbarkeit nicht entlassen möchte und sich dem vorgeschlagenen Systemwechsel maßgeblich entgegen stellt. Heute geht es zunächst darum, die Machbarkeit einer Welt ohne Geldprobleme international auf breiter Ebene bekannt zu machen, und dazu ist jeder Beitrag willkommen.
Sie können hier im Menü darüberhinaus neben verschiedenen Aspekten des Grundrechts-schutzes in Deutschland die 6 Petitionen an den Deutschen Bundestag vom April 2007 einsehen. Mit diesen werden auf jeweils 1 Seite konkret jene Gesetzesänderungen gefordert, die den Umbau des derzeitigen Richterstaates in einen Rechtsstaat bewirken, in dem die Menschenrechte nicht länger der Willkür ausgeliefert sind. Ein Staat, in dem man dem Schutz Gottes vertrauen muss, wenn man vor Gericht zieht, ist kein Rechtsstaat.
Da selbst die höchsten Gerichte in Deutschland nicht unabhängig von der Finanzlage entscheiden, geschweigedenn die Politik, wurde die Petition für die Einführung eines neuen Geldsystems eingereicht. Anstatt die Fertigstellung eines ausführlichen Buches über das neue Geldsystem abzuwarten, erschien es dringender, eine Zusammenfassung des Vorschlags auf 1 Seite in Petitionsform zu bringen und die Diskussion darüber zu eröffnen.
Am Geld hängt auch der Grundrechtsschutz. Eine Justiz nach Kassenlage gehört aber mit zum Erbärmlichsten, was sich ein Staat leisten kann, der sich zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet hat. Entsprechend verschachtelt und widersprüchlich ist das deutsche Rechts-system, das in weiten Teilen praktisch einem Rechtsverweigerungssystem gleichkommt. Einiges davon wird auf dieser Internetseite bereits aufgezeigt. In eiserner Solidarität hält die Richterschaft zusammen, denn das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass das Grundgesetz (Art. 19 Abs.4) nur Rechtsschutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährt (1 PBvU 1/02). Das aber bedeutet: der Richter ist das Recht, und damit der Rechtsstaat ein Richterstaat.
Schutz der Grundrechte, und damit die Achtung von Mensch und Natur, muss zweifellos in vielen Bereichen hergestellt bzw. verbessert werden. Doch wo sollte dieser Schutz am ehesten gegeben sein, wenn nicht an Gerichten, die der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet sind, und deren Richter als Voraussetzung ihrer Berufstätigkeit einen Eid auf das Grundgesetz und den ausschließlichen Dienst an Wahrheit und Gerechtigkeit geleistet haben? Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass es auch im rechtsprechenden Beruf nicht wenige Menschen gibt, denen der Zweck die Mittel heiligt, und denen der geleistete Eid auf das Grundgesetz nichts bedeutet. Sie befinden sich damit in Gesellschaft eines Adolf Hitler, der am 30. Januar 1933 bei seinem Amtsantritt als Reichskanzler den vorgeschriebenen Eid auf die Weimarer Verfassung mit den darin enthaltenen Grundrechten geleistet hat, um rechtmäßig in die gewünschte Machtposition zu gelangen, dann aber keinen Monat später sämtliche Grundrechte außer Kraft setzte, um an ihrer Stelle seine Diktatur zu errichten, in der Menschlichkeit nicht mehr als Wert angesehen wurde. Die deutsche Justiz unterwirft sich heute wie damals weitgehend der Politik, anstatt im System der Gewaltenteilung ein unabhängiges Gegengewicht gegen Grundrechts- verletzungen durch die Politik zu sein; mehr dazu lesen Sie in den 6 Petitionen.
Die Regierung muss sich heute vor nichts so sehr hüten, wie vor dem Rückwärtsgang in Bezug auf die Freiheit. Die ganze Geschichte ist als Entwicklungsgeschichte der Freiheit zu sehen, und die Menschenrechte sind unsere größte Errungenschaft. Ihnen muss das Sicherheits-streben der Regierung gelten, denn Schutz der Menschenrechte ist logischerweise der beste Schutz für die Menschen und die wichtigste Aufgabe jeder vom Volk gewählten Regierung.
An dieser Stelle darf auf die Verfassung von Frankreich hingewiesen werden, die bis heute die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 beinhaltet, in der es zu Beginn heißt: "Da die Vertreter des französischen Volkes erwogen haben, dass die Unkenntnis, das Vergessen oder die Verachtung der Menschenrechte die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit der Regierungen sind, haben sie beschlossen, die natürlichen, un-veräußerlichen und heiligen Rechte der Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen ist." In Artikel 2 heißt es sodann: "Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung." (Quelle: www.verfassungen.de/f/ferklaerung89.htm)
Sofern nicht auf dieses Widerstandsrecht gegen Unterdrückung zurückgegriffen werden soll, sind auch Menschenrechte wie alle anderen Rechte auf entsprechende Rechtsprechung angewiesen. Ein auf dem Papier stehendes Recht hat man erst dann wirklich, wenn eine entsprechende Rechtsprechung garantiert werden kann. Das ist in Deutschland bislang aber nicht der Fall, obwohl das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung 1 BvR 479/92 wieder einmal festgestellt hat: "Die Fachgerichte sind von Verfassungs wegen verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften die Grundrechte als 'Richtlinie' zu beachten. ... übersehen oder verkennen die Gerichte die Ausstrahlungswirkung der verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen bei der Entscheidung eines konkreten Falles, so verletzen sie als Träger öffentlicher Gewalt die dadurch betroffene Prozesspartei in ihren Grundrechten" (Quelle: BVerfGE 96, 398). Doch das sind schöne Worte, denen das BVerfG bewusst nicht die entsprechend wirksamen Taten folgen lässt.
Die Grundrechtsschutz-Initiative hat mit ihren 6 Petitionen dort angesetzt, wo der Grundrechts-schutz am ehesten gegeben sein sollte, leider aber nicht gegeben ist. Täglich werden Grund-rechte an deutschen Gerichten mit Füßen getreten, wird die Würde des Menschen verletzt, sehen sich Rechtsuchende richterlicher Willkür ausgeliefert, entzieht sich das Bundes-verfassungsgericht seiner Verantwortung für diesen Zustand - und der Gesetzgeber? Er vergrößert weiter den Wust an widersprüchlichen Gesetzen, die der Willkür Tür und Tor öffnen.
Wer keine eigene Erfahrung mit der deutschen Gerichtsbarkeit in der Praxis hat, dem sei die Literaturauswahl (im Menü am rechten Bildschirmrand) empfohlen.
Glücklicherweise trifft diese kurze Zustandsbeschreibung der deutschen Gerichtsbarkeit nicht auf alle Gerichte zu. Deshalb möge sich den Petitionen zur Verbesserung des Grundrechts-schutzes in der Rechtsprechungspraxis anschließen, wer diese Zustandsbeschreibung als Bürger bestätigen kann, sich als Richter darin nicht wiederfindet oder einfach die in den beiliegenden Petitionen und Schriftsätzen enthaltene Logik versteht.